Lokale Gewerbesteuer (HIPA): Was muss ein Einzelunternehmer darüber wissen?
7. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Die lokale Gewerbesteuer (helyi iparűzési adó, HIPA) gehört zu den am wenigsten bekannten Verpflichtungen unter Einzelunternehmern (EV) — vielleicht, weil sie nicht mit der NAV (die ungarische Steuerbehörde), sondern mit der Kommune zusammenhängt, und weil sie nicht überall gleich hoch ist.
Was ist die HIPA, und wer erhebt sie?
Die HIPA wird nicht von der NAV, sondern von der Kommune Ihres Sitzes (und Ihrer Niederlassung) erhoben. Das bedeutet, dass sich Höhe und Zahlungsregeln von Ort zu Ort unterscheiden können — manche Kommunen erheben gar nichts, andere setzen einen Satz nahe am gesetzlichen Höchstsatz an.
Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 2%, viele kleinere Kommunen wenden jedoch einen niedrigeren Satz an oder gewähren Kleinunternehmern eine Vergünstigung. Den für Sie genauen Satz müssen Sie stets in der Verordnung Ihrer eigenen Kommune nachsehen.
Wie wird sie berechnet?
Die Bemessungsgrundlage der HIPA ist im Wesentlichen Ihr Nettoumsatz (vermindert um bestimmte, gesetzlich abziehbare Posten, z. B. Materialkosten oder in bestimmten Fällen den Einstandswert verkaufter Waren). Die Steuer wird auf diese Bemessungsgrundlage mit dem von der Kommune festgelegten Satz berechnet.
Wichtiger Unterschied bei der Vorauszahlung: Die HIPA-Vorauszahlung ist in der Regel auf Basis der tatsächlichen Vorjahresdaten zu leisten, die endgültige Abrechnung erfolgt dann bei Erstellung der Steuererklärung (Aufstockung oder Rückerstattung). Lag die Vorauszahlung des Vorjahres über 50.000 Ft, muss sie in der Regel im Voraus, auf Basis der für das laufende Jahr erwarteten Daten, aufgestockt werden.
Warum überrascht sie so viele?
Weil die HIPA nicht in der NAV-Steuererklärung erscheint, sondern separat, über ein kommunales Portal (oder auf Papier) erklärt und gezahlt werden muss. Wer nur auf seine NAV-Pflichten achtet (SZJA — die ungarische Einkommensteuer, TB — Sozialversicherungsbeitrag, szocho — Sozialabgabe), kann leicht eine kommunale Frist verpassen.
Wechseln Sie zudem im Laufe des Jahres Sitz oder Niederlassung, kann das eine neue Meldepflicht und eventuell eine neue Kommunalbeziehung bedeuten.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie den HIPA-Satz Ihrer eigenen Kommune — dieser ist nicht einheitlich und kann sich von Zeit zu Zeit ändern.
- Verfolgen Sie die HIPA-Fristen separat — sie fallen nicht automatisch mit den vierteljährlichen NAV-Fristen zusammen.
- Wechseln Sie den Sitz, prüfen Sie die Regeln der neuen Kommune — sowohl der Satz als auch die Art der Erklärung können abweichen.
- Behalten Sie auch die Schwelle für die Aufstockungspflicht (50.000 Ft) im Blick — nähern Sie sich ihr, müssen Sie am Jahresende mit einer Vorauszahlungsaufstockung rechnen.
Womit Penzum hilft
Penzum berechnet auf Basis Ihres in den Einstellungen hinterlegten HIPA-Satzes und der Vorjahresdaten automatisch Ihre jährliche HIPA-Pflicht und die Vorauszahlung und zeigt sie auch im Pflichtenkalender an — so müssen Sie keine separate Aufzeichnung über die kommunale Zahlungspflicht führen.
Wissen Sie nicht, wie hoch der HIPA-Satz Ihrer Kommune ist? In der Penzum-Hilfe fassen wir zusammen, wo Sie das prüfen können. (genauer Link wird noch geprüft und ergänzt)