Mindestlohn oder garantierter Lohnmindestbetrag? Das entscheidet, wie viel Sie an Abgaben zahlen
28. September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Viele Einzelunternehmer wissen nicht, dass die Mindestbemessungsgrundlage für TB-Beitrag (Sozialversicherungsbeitrag) und szocho (Sozialabgabe) zwei unterschiedliche Beträge sein kann — und der Unterschied zwischen ihnen kann monatlich mehrere Zehntausend Ft an zu zahlenden Abgaben ausmachen.
Die zwei Zahlen
2026 gilt:
- Mindestlohn: 322.800 Ft/Monat
- Garantierter Lohnmindestbetrag: 373.200 Ft/Monat
Der Unterschied zwischen den beiden ist kein Zufall: Der garantierte Lohnmindestbetrag gilt für Tätigkeiten, die mindestens eine mittlere Schulbildung bzw. eine Qualifikation erfordern, während der einfache Mindestlohn für Tätigkeiten unterhalb dieser Schwelle gilt.
Warum ist das für Sie wichtig, wenn Sie Pauschalsteuer- oder VSZJA-Unternehmer sind?
Bei Unternehmern mit Pauschalsteuer und VSZJA (unternehmerische Einkommensteuer) hängt die Mindestbemessungsgrundlage für TB-Beitrag und szocho — also der Betrag, auf den auch dann Abgaben zu zahlen sind, wenn Ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt — von der Art Ihrer Tätigkeit ab:
- Erfordert Ihre Tätigkeit keine Qualifikation, ist der Mindestlohn (322.800 Ft) die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage.
- Erfordert Ihre Tätigkeit eine Qualifikation (dazu zählen z. B. viele Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten), ist der garantierte Lohnmindestbetrag (373.200 Ft) die Mindestbemessungsgrundlage.
Das bedeutet: Zwei Unternehmer mit gleichem Umsatz können unterschiedlich hohe Mindestabgaben für TB-Beitrag und szocho zahlen — je nachdem, ob der eine eine qualifikationspflichtige und der andere eine nicht qualifikationspflichtige Tätigkeit ausübt.
Wann ist diese Frage nicht relevant?
Sind Sie nebenberuflicher EV — haben Sie also ein anderes, TB-Versicherungsschutz bietendes Arbeitsverhältnis —, trifft Sie in der Regel keine Zahlungspflicht auf die Mindestbemessungsgrundlage für Ihr Nebenunternehmen (siehe unseren Artikel über nebenberufliche Einzelunternehmer). Diese Frage ist vor allem für hauptberufliche Unternehmer relevant.
Wie entscheidet sich, in welche Kategorie Sie fallen?
Anhand Ihres Tätigkeitsbereichs (TEÁOR-Nummer) wird entschieden, ob Ihre Tätigkeit als qualifikationspflichtig gilt. Sind Sie unsicher, lohnt es sich, die aktuelle NAV-Information (die ungarische Steuerbehörde) oder einen Buchhalter zu konsultieren — eine falsche Einordnung kann langfristig einen erheblichen Unterschied bei Ihren Zahlungen verursachen.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie, in welche Kategorie Ihre Tätigkeit fällt — nehmen Sie nichts an, recherchieren Sie es.
- Berücksichtigen Sie den Unterschied bei der Planung — der Unterschied von rund 50.400 Ft (373.200 − 322.800) in der Bemessungsgrundlage schlägt sich nach Anwendung der Abgabensätze (18,5% TB + 13% szocho) bereits in einem spürbaren monatlichen Betrag nieder.
- Sind Sie nebenberuflich tätig, prüfen Sie, ob die Mindestbemessungsgrundlage überhaupt für Sie gilt — oft entfällt die Frage dadurch vollständig.
Penzum hilft
Penzum berücksichtigt in den Berechnungen automatisch die passende Mindestbemessungsgrundlage anhand Ihrer in den Einstellungen hinterlegten Daten — Sie müssen sich nicht selbst merken, welche Zahl für Sie gilt.
Sind Sie sich nicht sicher, in welche Kategorie Ihre Tätigkeit fällt? In der Penzum-Hilfe finden Sie weitere Anhaltspunkte. (genauer Link wird noch geprüft und ergänzt)