Vierteljährliche Steuerfristen für Einzelunternehmer: der vollständige Kalender
21. September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Seit der Einführung des vierteljährlichen Abrechnungssystems müssen Einzelunternehmer (EV) viermal im Jahr ihre wichtigsten Steuer- und Abgabenpflichten begleichen. Dieser Artikel fasst zusammen, was wann fällig ist — wichtig ist jedoch, die genauen Kalendertage immer anhand der aktuellen NAV-Information (die ungarische Steuerbehörde) oder des Penzum-Pflichtenkalenders zu prüfen, da sich diese jährlich geringfügig ändern können.
Was gehört zum vierteljährlichen System?
Je nach Steuerform gehören folgende Posten dazu:
- SZJA-Vorauszahlung (die ungarische Einkommensteuer) — bei jeder Steuerform (Pauschalsteuer, VSZJA), auf Basis des tatsächlichen Umsatzes/Einkommens im betreffenden Quartal.
- TB-Beitrag (Sozialversicherungsbeitrag) und szocho (Sozialabgabe) — bei Pauschalsteuer und VSZJA, auf Basis des Mindestlohns oder des garantierten Lohnmindestbetrags (außer wenn wegen des Status als nebenberuflicher EV keine TB-Zahlungspflicht besteht).
- KATA (die Pauschalsteuerregelung für Kleinunternehmer) — feste monatliche Rate, aber auch hier ist der Rhythmus von Aufzeichnung und Erklärung in der Regel an einen vierteljährlichen Kontrollpunkt gebunden.
- HIPA-Vorauszahlung (lokale Gewerbesteuer) — das betrifft die Kommune, mit eigenem Kalender (siehe unseren Artikel über die HIPA).
Die vier Quartale — worauf Sie in jedem achten sollten
I. Quartal (Januar–März): der erste vierteljährliche Abrechnungspunkt, fällt häufig mit dem Abschluss der Jahreserklärung/-abrechnung des Vorjahres zusammen — in diesem Fall haben Sie doppelt zu tun, wenn Sie das Vorjahr noch nicht vollständig abgeschlossen haben.
II. Quartal (April–Juni): hier zeigt sich bei vielen, wie sich der Umsatz im Vergleich zu den Jahresanfangsplänen entwickelt — es lohnt sich, bereits jetzt zu prüfen, ob Sie zeitanteilig auf Kurs zur AAM-Schwelle oder zur oberen Grenze der Pauschalsteuer sind.
III. Quartal (Juli–September): wegen der Sommermonate schwankt bei vielen Unternehmern der Umsatz stärker — gab es in einem früheren Quartal einen Rückstand, ist dies der letzte gute Zeitpunkt zur Korrektur vor Jahresende.
IV. Quartal (Oktober–Dezember): das letzte Quartal ist zugleich die Vorbereitung auf den Jahresabschluss — es lohnt sich, bereits im Dezember zu überlegen, ob für das kommende Jahr ein Wechsel der Steuerform sinnvoll wäre.
Die typische Logik der vierteljährlichen Fristen
Die vierteljährliche Erklärung und Zahlung ist in der Regel um den 12. Tag des auf das Quartal folgenden Monats fällig (bei KATA ist das die konkrete Regel; bei Pauschalsteuer und VSZJA sollten Sie die genauen Kalendertage stets prüfen, da sie sich ändern können). Entscheidend ist, dass die Zahlung auf Basis der tatsächlichen Daten des betreffenden Quartals berechnet wird, nicht auf Basis einer früheren Schätzung.
Praktische Tipps
- Warten Sie nicht bis zur letzten Woche des Quartals — das Zusammenstellen des tatsächlichen Umsatzes und das Zurücklegen des Betrags braucht Zeit.
- Legen Sie laufend Rücklagen zurück, nicht erst kurz vor der Frist — so kommt eine größere Zahlung nicht überraschend.
- Verfolgen Sie auch die AAM-Schwelle und die Pauschalsteuer-Grenze vierteljährlich, nicht nur die Steuerzahlung — diese zeitanteilige Beobachtung hilft, Überraschungen am Jahresende zu vermeiden.
- Nutzen Sie einen Pflichtenkalender, der alle Fristen (NAV und HIPA gleichermaßen) an einem Ort zeigt, damit Sie nicht mehrere Quellen abgleichen müssen.
Penzum hilft
Der Pflichtenkalender von Penzum erstellt automatisch Ihre vierteljährlichen Fristen anhand Ihrer Steuerform und erinnert Sie, bevor sie fällig werden. Das Dashboard zeigt anhand von Echtzeitdaten, wo Sie im jeweiligen Quartal stehen — eine separate Excel-Tabelle ist nicht mehr nötig.
Möchten Sie Ihre eigenen, genauen Fristen sehen? In der Penzum-Hilfe stellen wir den Pflichtenkalender ausführlicher vor. (genauer Link wird noch geprüft und ergänzt)